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Gibt es eine E-Bike Helmpflicht?

Während für das klassische Fahrrad in Deutschland keine Helmpflicht herrscht, sind sich viele Fahrer und Fahrerinnen von E-Bikes unsicher bezüglich der Rechtslage. Schließlich sind die elektrounterstützten Räder teilweise deutlich schneller unterwegs als ein Fahrrad. Doch wann herrscht bei einem E-Bike eine Helmpflicht?
Besonderheiten
  • abhängig von der Geschwindigkeit
  • bei S-Pedelecs vorgeschrieben
  • auch ohne Pflicht sinnvoll
  • stabiles Modell wählen
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Ab wann auf motorisierten Rädern eine Helmpflicht herrscht, hängt maßgeblich von der maximalen Geschwindigkeit sowie der Motorleistung ab.
  • Allerdings ist es auch ohne Verpflichtung sinnvoll, im Straßenverkehr einen Helm zu tragen, um sich bei einem Unfall vor schwerwiegenden Kopfverletzungen zu schützen.
  • Theoretisch ist für S-Pedelecs das Tragen eines Motorradhelms vorgeschrieben. Das wird in Deutschland allerdings kaum kontrolliert. Nichtsdestotrotz empfiehlt sich ein gepolsterter, robuster Helm.

Die Helmpflicht hängt von der Leistung des Motors ab

Entscheidend für die Frage, ob auf einem E-Bike – auch bekannt unter dem Namen Pedelec (Pedal Electric Cycle) – eine Helmpflicht herrscht, sind die Motorleistung und die maximale Geschwindigkeit. Ein Pedelec, das einen Motor von 250 Watt hat, maximal 25 km/h schnell ist und eine Anfahrtshilfe von 6 km/h hat, gilt als Fahrrad und unterliegt damit nicht der Helmpflicht.

E-Bikes, die eine Anfahrt von bis zu 20 km/h auch ohne Tretbewegung liefern, benötigen eine Mofaprüfbescheinigung. Allerdings ist auch hier das Tragen eines Helms freiwillig. Bei einer Beschleunigung von bis zu 25 km/h ist der Kopfschutz hingegen vorgeschrieben.

Ausnahme S-Pedelecs

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine Helmpflicht für E-Bikes. Eine Ausnahme bilden allerdings die die sogenannten S-Pedelecs. Diese speziellen Fahrräder sind mit einem leistungsstarken Motor von bis zu 4.000 Watt ausgestattet und können durchaus Geschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern erreichen. Entsprechend werden diese E-Bikes als Kleinkrafträder geführt.

Um ein S-Pedelec zu bedienen, reicht ein Helm damit nicht aus. Du brauchst außerdem einen Führerschein der Klasse AM und ein Versicherungskennzeichen.

Wer sich hier nicht an die Helmpflicht hält, wird bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld belangt. Wer keinen Helm auf einem S-Pedelec trägt und in einen Unfall verwickelt ist, trägt automatisch eine Teilschuld – unabhängig davon, wer die Schuld tatsächlich trägt.

Viele Hersteller bieten dabei für S-Pedelecs spezielle Helme an, die ähnlich wie Motorradhelme aussehen und damit einen guten Rundum-Schutz bieten. Mit einem solchen Helm erfüllst du in jedem Fall die Vorgabe der EU-Richtlinie ECE R22-05, die einen Motorradhelm vorgibt. In Deutschland werden Verstöße gegen diese Regel allerdings nicht geahndet – andere EU-Staaten sind hier eventuell jedoch strenger.

Tipps für den Kauf von Fahrradhelmen

  • Besonders wichtig ist, dass der Helm mit einem CE-Kennzeichen und dem GS-Siegel ausgestattet ist.
  • optimale Passform für einen sicheren Halt (Kopfumfang messen)
  • ideale Belüftung
  • Der Helm darf das Sichtfeld nicht einschränken.
  • stabile, gleichzeitig flexible Befestigung durch Riemen oder ein Gurtsystem

Daneben solltest du durchaus berücksichtigen, dass bei einem E-Bike aufgrund der höheren Geschwindigkeiten auch größere Kräfte auf den Kopf einwirken, wenn es zu einem Aufprall kommt. Es ist daher durchaus sinnvoll, einen Helm zu wählen, der etwas besser gepolstert, robust und strapazierfähig ist.

Helmpflicht im EU-Ausland

Die Situation zur Helmpflicht sieht in anderen europäischen Ländern teilweise sehr anders aus. Planst du einen Radurlaub im Ausland, empfiehlt es sich unbedingt, vor dem Reiseantritt in Erfahrung zu bringen, was die Gesetzeslage im Zielland zur Helmpflicht vorgibt.

LandSituation zur Helmpflicht
Spanien, SlowakeiHelmpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften
ItalienMotorradhelm für S-Pedelecs
SchweizNutzung von Radwegen mit S-Pedelecs
Finnlandgrundsätzliche Helmpflicht
Niederlande, BelgienHelmpflicht nur für S-Pedelecs
MaltaHelmpflicht und reflektierende Elemente
ÖsterreichHelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren, bei S-Pedelecs Motorradhelmpflicht
Frankreich, Italien, Litauen, Slowenien, Spanien und Ungarnreflektierende Kleidung, Helmpflicht nur für S-Pedelecs
Schweden, SlowenienHelmpflicht für Kinder unter 15 Jahren
Estland, KroatienHelmpflicht für Kinder unter 16 Jahren
Tschechien, LitauenHelmpflicht für Kinder unter 18 Jahren

Weiterführende Links

Rechtliche Vorgaben zu S-Pedelecs:

Eine Debatte zur Helmpflicht – ja oder nein?

Dieses Video gibt dir Kauftipps zum richtigen E-Bike-Helm:

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