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E-Bike Versicherungskennzeichen – wann es nötig ist

Nicht jedes E-Bike benötigt ein Versicherungskennzeichen – umgekehrt kommst du bei bestimmten Modellen nicht um eine gesonderte Versicherung herum, wenn du keine Straftat begehen willst, weil du ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist. Wir zeigen dir, wann ein Kennzeichen wirklich nötig ist.
Besonderheiten
  • bei S-Pedelecs und E-Bikes ab 25km/h
  • über die Versicherungen erhältlich
  • jährlicher Farbwechsel des Kennzeichens
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Eine gesonderte Versicherung ist nur für E-Bikes ab 25 km/h Spitzengeschwindigkeit nötig. Die klassischen Pedelecs sind davon ausgenommen.
  • Für schnellere E-Bikes ist in der Regel auch ein Führerschein erforderlich. Der ist allerdings oft bereits im Kfz-Führerschein enthalten.
  • Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis einer gültigen Versicherung.

Was ist ein Versicherungskennzeichen?

Ein Versicherungskennzeichen ist der Nachweis über den Abschluss einer gültigen Versicherung. Du kennst sicher diese zweizeiligen Schilder, die aus drei Buchstaben und drei Zahlen bestehen. Anhand der Buchstaben lässt sich die Versicherung bestimmen.

Das Kennzeichen wird jedes Jahr ab dem 01. März in einer anderen Farbe durch die Versicherung vergeben (schwarze, blau und grüne Schrift auf weißem Hintergrund im jährlichen Wechsel). Damit ein Kennzeichen nicht einfach im vierten Jahr wieder genutzt werden kann, ist die Jahreszahl zusätzlich am unteren Rand angegeben. Spezielle rote Kennzeichen werden – wie auch bei Autos – nur zu Prüf- und Überführungsfahrten abgegeben.

Für Elektrokleinstfahrzeuge – Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h – gibt es seit dem 15. Juni 2019 spezielle Aufkleber, die dauerhaft am Fahrzeug verklebt werden. Auch hier wechseln die Farben jährlich ab.

Das Versicherungskennzeichen ist nicht zu verwechseln mit einer behördlichen Zulassung durch das Kfz-Amt.

E-Bike und Pedelec – wo ist der Unterschied?

Bei den Begriffen herrscht oft Verwirrung. Oft werden im allgemeinen Sprachgebrauch E-Bikes und Pedelecs gleichgesetzt. Welches Gerät nun wirklich ein Versicherungskennzeichen benötigt, bleibt dabei oft unklar. Ein klassisches E-Bike bewegt sich allerdings ganz ohne Zutun fort und ist damit ein Leichtmofa. In Deutschland sind jedoch bislang in rund 99 % aller Fälle nur die klassischen Pedelecs unterwegs – Fahrräder, bei denen der Antritt durch einen kleinen Elektromotor unterstützt wird. Doch unter bestimmten Voraussetzungen benötigt auch ein Pedelec ein Kennzeichen – nämlich genau dann, wenn es sich um ein sogenanntes S-Pedelec handelt.

Unterschiede von Pedelecs

S-PedelecPedelec
  • Motor schaltet u. U. erst bei 45 km/h ab
  • Führerschein der Klasse AM notwendig
  • Mindestalter zur Nutzung 15 Jahre
  • gilt als Kleinkraftrad
  • Helmpflicht
  • Fahrradstraßen ja, Einbahnstraßen und Radwege nein
  • Verbot, Anhänger zu nutzen
  • Alkoholgrenze bei 0,5 Promille
  • Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen notwendig
  • Motor unterstützt den Antritt
  • max. 25 km/h, dann schaltet der Motor aus
  • Nutzung auch ohne Motor möglich
  • dürfen auf Radwegen fahren
  • gilt als Fahrrad
  • keine Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen notwendig

Auch nicht jedes E-Bike ist gleich

E-Bikes zeichnen sich dadurch aus, dass der Motor auch funktioniert, wenn du nicht trittst. Hier gibt es verschiedene Varianten, die jedoch alle nicht als Fahrrad, sondern als Kfz eingestuft sind. Damit gilt in der Regel die Verpflichtung zu einem Versicherungskennzeichen sowie das Verbot für das Befahren von Radwegen.

  • Leichtmofas bis 20 km/h sind betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig, Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, jedoch von der Helmpflicht ausgenommen.
  • Mofas bis 25 km/h unterliegen zudem der Helmpflicht
  • Kleinkrafträder bis 45 km/h benötigen zudem eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse AM.

Wann ist der Abschluss einer Versicherung bei einem E-Bike nötig?

Eine spezielle Versicherung für dein E-Bike benötigst du dann, wenn es sich um ein S-Pedelec oder ein E-Bike im engeren Sinn handelt, d. h. das Gefährt auch ohne körperliche Anstrengung vorankommt. Durch die Versicherung, bei der es sich um eine klassische Rollerversicherung handelt, erhältst du auch das Versicherungskennzeichen und bist im Schadensfall haftpflichtversichert.

Bei den klassischen Pedelecs deckt in der Regel die normale Haftpflichtversicherung entstandene Schäden ab. Es schadet allerdings nicht, das vor der Nutzung im Detail zu überprüfen, damit im Ernstfall keine enormen Forderungen auf dich zukommen.

Wenn du im Übrigen ohne eine gültige Versicherung erwischt wirst, dann droht nach §6 PflVG bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe.

Wie kommt man an ein Versicherungskennzeichen für E-Bikes?

Hast du dich bei einem Versicherungsunternehmen gemeldet, wird die ein Kennzeichen zugestellt. Gleichzeitig ist das Unternehmen verpflichtet, die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt weiterzugeben. Das Kennzeichen verlängert sich nicht automatisch, kann aber oft einfach bei einer Versicherungsfiliale in der Nähe abgeholt und selbst angeschraubt werden.

Weiterführendes

So sicherst du dein E-Bike vor Diebstahl:

Hier erhältst du Infos rund um den Fahrraddiebstahl in der Hausratsversicherung:

Dieses Video erklärt dir den Unterschied zwischen verschiedenen E-Bikes:

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